Anwalt für Ehe- und Familienrecht in Linnich – jetzt Termin vereinbaren!
Der Rechtsbeistand Ihre Vertrauens in herausfordernden Lebenssituationen
Eine Liebe, die ein Leben lang hält, wünschen sich die meisten Menschen. Doch leider sieht die Wirklichkeit oft anders aus und die einst so tief verbundenen Eheleute oder Partner gehen plötzlich auf unterschiedlichen Wegen. Viele Ehepartner wünschen sich dann eine Scheidung.
Ich stehe Ihnen in sämtlichen Fragestellungen des Ehe- und Familienrechts zur Verfügung mit Rechtsberatung aus einer Hand und vor allen Gerichten.
Was gehört zum Ehe- und Familienrecht?
Grundsätzlich umfasst das Familienrecht alle rechtlichen Regelungen, die durch die Verhältnisse der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft entstehen. Das Eherecht ist ein Teilgebiet des Familienrechts mit den Inhalten Ehe, Eheschließung, Scheidung, Unterhaltsrecht und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.
Vor und während der Ehe ist ein Ehevertrag ratsam, in diesem werden geregelt der Ehegattenunterhalt, sonstige finanzielle Interessen, Regelungen zum Vermögen beider Ehegatten, Versorgungsausgleich, Teilung des Hausrats, Erbrecht sowie Umgangsrecht.
Anwalt bei Scheidung
Die Scheidung erfordert eine umfassende Beratung und Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt, dies ist zwingend vorgeschrieben.
Wolle ein Ehegatte oder beide Parteien sich scheiden lassen, müssen sie zunächst ein Jahr lang getrennt leben (Trennungsjahr). Dann kann die Scheidung erfolgen, wenn beide Partner einwilligen. Eine Partei kann die Scheidung ablehnen, wenn Tatsachen gegen eine endgültige Trennung sprechen. Leben beide Partner seit drei Jahren nicht mehr zusammen, erkennt das Gesetz die Ehe als endgültig gescheitert an und sieht eine Scheidung auch vor, wenn ein Partner nicht einwilligt.
Im Zusammenhang mit der Scheidung kommt dem Thema Unterhalt eine große Bedeutung zu. Grundsätzlich sind Eltern gegenüber ihren Kindern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, sofern diese nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Die ehemaligen Partner müssen nach der Scheidung selbst für ihr Einkommen sogen, es gibt aber Ausnahmen, so z.B. wenn der Partner kleine Kinder betreut oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Sobald die Kinder drei Jahre alt sind, kann der betreuenden Person zumindest eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden.
Papiere, die zum Scheidungsantrag nötig sind: Anwaltsvollmacht für den Scheidungsantrag, Ehevertrag und Scheidungsfolgevereinbarung - falls vorhanden, Kopie des Familienstammbuches oder der Heiratsurkunde, Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, Personalausweis, Formulare für den Versorgungsausgleich, im Fall der Verfahrenskostenhilfe Nachweise über die persönlichen Finanzen.